SEO für Rechtsanwälte entscheidet sich an einem Punkt: Mandanten suchen nicht „eine Kanzlei“, sondern Hilfe in einer konkreten Lage – Kündigung erhalten, Abmahnung im Briefkasten, Erbschaft mit Streit, Unfall mit Verletzung. Wer für diese Lage im eigenen Rechtsgebiet und am eigenen Ort gefunden wird, gewinnt das Mandat. Dafür braucht es sechs Dinge: ein vollständiges Google-Unternehmensprofil, eine eigene Seite für jedes Rechtsgebiet, konsistente lokale Angaben in Website und Verzeichnissen, echte Mandantenbewertungen, Ratgeberinhalte zu den typischen Fragen vor dem ersten Anruf und eine Website, die auch KI-Systeme wie ChatGPT lesen und empfehlen können. Alles davon ist sachliche Information im Sinne von § 43b BRAO. Steuerberater finden das Pendant im Ratgeber SEO für Steuerberater.
Warum SEO für eine Anwaltskanzlei anders funktioniert
Ein Steuerberater wird gesucht, wenn jemand einen Dauerberater braucht. Ein Rechtsanwalt wird gesucht, wenn etwas passiert ist. Diese Suche hat drei Eigenschaften, die alles Weitere bestimmen.
Sie ist dringend. Wer eine Kündigung mit dreiwöchiger Klagefrist in der Hand hält, vergleicht nicht wochenlang. Er sucht heute, ruft heute an und beauftragt die Kanzlei, die erreichbar und überzeugend ist. Sichtbarkeit zum richtigen Zeitpunkt ist bei Anwälten wertvoller als in fast jeder anderen Branche.
Sie ist spezifisch. Niemand googelt „Rechtsanwalt“. Gesucht wird „Anwalt Arbeitsrecht Köln“, „Fachanwalt Familienrecht Stuttgart“, „Abmahnung Filesharing was tun“. Die Suche nennt das Rechtsgebiet, oft die Stadt, manchmal schon das Problem.
Sie ist von Vertrauen getrieben. Mandanten können die Qualität einer Kanzlei nicht beurteilen, bevor sie sie beauftragen. Sie entscheiden nach dem, was sie sehen: Fachanwaltsbezeichnungen, Bewertungen, verständliche Texte, ein Team mit Gesicht. Wer in dieser Phase nicht auftaucht oder beliebig wirkt, wird nicht angerufen.
Dazu kommt das Berufsrecht: § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Seit dem 1. Dezember 2025 stellt § 6 Abs. 1 BORA zudem klar, dass auch Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig ist, solange sie nicht unsachlich, unlauter oder irreführend ist. Alles in diesem Beitrag bewegt sich innerhalb dieser Grenzen – sachliche Information ist zugleich das, was Google und KI-Systeme belohnen.
Schritt 1: Das Google-Unternehmensprofil vollständig machen
Bei Suchen nach einem Anwalt mit Ortsangabe zeigt Google in der Regel weit oben eine Karte mit drei Kanzleien. Diese Plätze bekommen erfahrungsgemäß einen großen Teil der Anrufe, und sie kosten nichts. Ob Ihre Kanzlei dort steht, hängt vom Unternehmensprofil ab: die richtige Hauptkategorie („Rechtsanwalt“ oder eine passende, spezifischere Kategorie für das Rechtsgebiet), alle Rechtsgebiete als Leistungen hinterlegt, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit aktuell, echte Fotos von Kanzlei und Team, eine Beschreibung mit Schwerpunkten – und Bewertungen, die regelmäßig dazukommen.
Für Kanzleien mit mehreren Anwälten empfehlen wir ein Profil pro Standort. Einzelprofile für Anwälte erlaubt Google zwar, sie verteilen aber Bewertungen und Aufmerksamkeit auf mehrere Einträge.
Schritt 2: Eine eigene Seite für jedes Rechtsgebiet
Die typische Kanzlei-Website hat eine Seite „Rechtsgebiete“ mit einer Liste vom Arbeitsrecht bis zum Verkehrsrecht. Das reicht nicht – weder für Google noch für den Mandanten mit einem konkreten Problem.
Wer „Anwalt Arbeitsrecht Köln“ sucht, will eine Seite, die genau das behandelt: welche Fälle die Kanzlei im Arbeitsrecht bearbeitet, was bei einer Kündigung in den ersten drei Wochen zu tun ist, wer in der Kanzlei das Rechtsgebiet verantwortet, ob eine Fachanwaltsbezeichnung vorliegt, was eine Erstberatung kostet und wie der Einstieg abläuft. Dasselbe gilt für jedes Rechtsgebiet, das Sie wirklich wollen. Jedes bekommt eine eigene Seite mit eigener Überschrift, eigenen Fragen und Antworten und einem direkten Weg zum Kontakt.
Die Fachanwaltsbezeichnung gehört prominent auf diese Seite – im Titel, in der ersten Zeile, beim Anwalt. Sie ist ein starkes Vertrauenssignal und darf nur geführt werden, wenn die Rechtsanwaltskammer sie nach § 43c BRAO verliehen hat. Auch die Erstberatungsgebühr ist eine sachliche Angabe: Ohne Gebührenvereinbarung beträgt sie für Verbraucher nach § 34 Abs. 1 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer – wer das nennt, nimmt dem Anruf eine große Hürde.
Schritt 3: Lokale Signale auf der Website und in Verzeichnissen
Google ordnet eine Kanzlei einem Ort zu, wenn die Website es eindeutig macht: vollständige Adresse im Fuß jeder Seite, eine Standortseite mit Anfahrt und Gerichtsbezirk, die Stadt in Titeln und Texten, wo sie natürlich hingehört, und im Hintergrund hinterlegte Angaben zu Kanzlei, Anwälten und Rechtsgebieten, die Maschinen auslesen können. Kanzleien mit mehreren Standorten brauchen pro Standort eine eigene Seite.
Dazu kommen die Verzeichnisse: das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK, die Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, die gängigen Anwaltsportale und die Fachanwaltsverzeichnisse. Entscheidend ist nicht die Zahl der Einträge, sondern dass Name, Adresse und Telefonnummer überall identisch sind. Im Amtlichen Anwaltsverzeichnis pflegt die Rechtsanwaltskammer die Daten – Änderungen laufen also über die Kammer. Abweichungen machen es Google und KI-Systemen schwerer, die Angaben Ihrer Kanzlei eindeutig zuzuordnen. Wie das im Detail aussieht, zeigt die Produktseite SEO und GEO für Kanzleien.
Schritt 4: Bewertungen – echt, regelmäßig, mit Bedacht beantwortet
Eine Kanzlei mit 60 Bewertungen und einem Schnitt von 4,8 wirkt auf Interessenten deutlich überzeugender als eine mit fünf Bewertungen, selbst wenn beide gleich gut arbeiten. Bewertungen entstehen nicht von selbst; sie müssen erbeten werden – am besten nach einem abgeschlossenen Mandat, persönlich oder, wenn der Mandant eingewilligt hat, per kurzer E-Mail mit direktem Link. Eine solche Feedback-Anfrage per E-Mail ist Werbung und ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 225/17).
Bei Anwälten gelten dafür besondere Regeln: keine gekauften oder selbst verfassten Bewertungen, und bei Antworten keine Mandatsdetails. Die Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mandant selbst in seiner Bewertung über den Fall schreibt, und sie gilt gegenüber negativen Bewertungen ebenso. Ausnahmen, etwa zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen (§ 2 Abs. 4 BORA), sind eng. In der Praxis ist eine neutrale, freundliche Antwort ohne Mandatsdetails der sichere Weg – auch zur Frage, ob ein Bewerter überhaupt Mandant war, äußert sich die Kanzlei besser nicht.
Schritt 5: Ratgeberinhalte zu den Fragen vor dem ersten Anruf
Wer Mandate im Arbeitsrecht will, beantwortet die Fragen, die ein Arbeitnehmer am Abend nach der Kündigung googelt: Wie lange habe ich Zeit? Was ist eine Abfindung wirklich wert? Muss ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Solche Beiträge erreichen Menschen in genau dem Moment, in dem sie einen Anwalt suchen – und sie zeigen, dass die Kanzlei das Thema beherrscht und verständlich erklären kann.
Drei bis fünf gründliche Beiträge pro Rechtsgebiet reichen. Es geht nicht um Urteilsbesprechungen für Kollegen, sondern um Antworten für Mandanten, die Jahre gültig bleiben. Genau das ist das Prinzip des Mandanten-Ratgebers: ein Rechtsgebiet, fünf Beiträge, geschrieben für Mandanten.
Schritt 6: Sichtbar in KI-Antworten
Immer mehr Mandanten fragen nicht mehr nur Google, sondern ChatGPT, Perplexity oder die Übersicht mit KI in der Google-Suche: „Welcher Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart ist auf Unterhaltsrecht spezialisiert?“ Die Antwort ist ein Text, der meist nur wenige Kanzleien nennt. Alle anderen existieren für diesen Mandanten nicht.
Ob Ihre Kanzlei genannt wird, hängt davon ab, wie eindeutig sie sich online beschreibt – Rechtsgebiete, Anwälte mit Fachanwaltsbezeichnungen, Standort, Erreichbarkeit – und ob die Angaben auf Website, Google-Profil und Verzeichnissen übereinstimmen. Frage-Antwort-Blöcke wie am Ende dieses Beitrags, eine klare Zusammenfassung am Seitenanfang und die im Hintergrund hinterlegten Angaben helfen der KI, die Kanzlei korrekt einzuordnen. Die Schritte 1 bis 5 sind die Voraussetzung: Als Quelle verlinkt Google in der Übersicht mit KI nur Seiten, die indexiert sind und mit einem Snippet in der Suche erscheinen können, und auch ChatGPT und Perplexity stützen sich bei solchen Fragen auf Websuchergebnisse.
Was § 43b BRAO und die BORA erlauben – und was nicht
Erlaubt und erwünscht: Rechtsgebiete, Fachanwaltsbezeichnungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Qualifikationen, Team, Honorarmodelle, Ablauf eines Mandats, echte Bewertungen, Fachbeiträge – und seit dem 1. Dezember 2025 auch Werbung um ein einzelnes Mandat, solange sie sachlich bleibt (§ 6 Abs. 1 BORA). Nicht erlaubt ist unsachliche, unlautere oder irreführende Werbung: nicht belegbare Superlative („die beste Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln“), Erfolgsversprechen („wir holen Ihre Abfindung“), eine aufdringliche oder überrumpelnde Ansprache, Fachanwaltsbezeichnungen ohne Verleihung und Angaben zu Tätigkeitsbereichen, die die Kanzlei nicht belegen kann oder die mit einer Fachanwaltschaft verwechselt werden können (§ 7 BORA). Welche Pflichten die Website darüber hinaus erfüllen muss – Impressum, Datenschutz, Verschwiegenheit bei Kontaktformularen – steht im Ratgeber Rechtssichere Kanzlei-Website.
Was SEO für Rechtsanwälte kostet
Zur Einordnung die Preise von agentur ort:
Die laufende Optimierung für Google und KI-Suche – Unternehmensprofil, Verzeichnisse, bis zu fünf Keywords auf bestehenden Seiten, Auswertung – kostet mit ort sichtbar ab 1.300 € pro Jahr.
Den Mandanten-Ratgeber für ein Rechtsgebiet mit fünf Beiträgen gibt es für 6.600 €, jedes weitere Rechtsgebiet für 2.100 €.
Eine neue Kanzlei-Website mit eigenen Rechtsgebietsseiten beginnt bei 4.200 €.
Der Kanzlei-Website-Check für 420 € zeigt vorab, wo Ihre Website heute steht.
Ein einziges zusätzliches Mandat im Monat deckt die laufende Sichtbarkeit in den meisten Rechtsgebieten.
Womit Sie anfangen sollten
Google-Unternehmensprofil vervollständigen und Bewertungen systematisch erbitten. Kostet nur Disziplin und wirkt in wenigen Wochen.
Entscheiden, welche Rechtsgebiete Sie wollen – und für diese eigene Seiten mit Fachanwaltsbezeichnung, Ablauf und Erstberatungsgebühr anlegen.
Kanzleiangaben in Website, Google-Profil und Verzeichnissen identisch machen und die Website so vorbereiten, dass Google und KI-Systeme sie lesen können.
Pro Rechtsgebiet drei bis fünf Ratgeberbeiträge zu den Fragen vor dem ersten Anruf.
Nach sechs Monaten messen, welche Anfragen kommen – und nachjustieren.
Wenn Sie wissen möchten, welcher dieser Schritte bei Ihrer Kanzlei am meisten bewegt: Ein unverbindliches Erstgespräch dauert 15 Minuten, per Zoom oder Telefon.
Quellen
BRAK: Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) in der Fassung vom 01.12.2025, §§ 2, 6 und 7
§ 31 BRAO – Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der BRAK
§ 4 KSchG – Anrufung des Arbeitsgerichts (dreiwöchige Klagefrist)
BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17 (Feedback-Anfrage per E-Mail als Werbung)
Google: Google Suche 101 – Das steckt hinter Übersicht mit KI
Google Maps: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte (gefälschte und vergütete Bewertungen)
Die agentur ort ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung.